2014-01-04_weste.jpgAus Sicherheitsgründen ist in der kalten Jahreszeit das Tragen einer Rettungsweste immer sinnvoll und grundsätzlich zu empfehlen. Die Vorträge der Wasserschutzpolizei belegen immer wieder eindrücklich die oft unterschätzte Gefahr durch den Wärmeverlust, den Schwimmbewegungen im kalten Wasser hervorrufen. Eine Rettungsweste kann die dadurch eintretende Unterkühlung um die entscheidenden Minuten bis zur Ankunft von Helfern hinauszögern!
Im Verein ist das Tragen von Rettungswesten laut Ruderordnung § 10.1 aktuell wie folgt geregelt:
"§ 10.1.
Im Winter zwischen 15.11. und 15.03. oder bei Wassertemperaturen unter 10° sind ergänzend folgende Fahrtregeln zu beachten:
Jugendliche ( bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ) tragen auf dem Wasser immer eine Schwimmhilfe oder Schwimmweste.
Erwachsenen wird das Tragen einer Schwimmweste dringend empfohlen!
In diesem Zusammenhang weist der Vorstand auf die Vorträge der Wasserschutzpolizei, im Stander veröffentlichter Berichte und trauriger Ruderunfälle mit Todesfolge in Folge kalten Wassers hin. Bei niedrigen Wassertemperaturen bleiben oft nur wenige Minuten und es besteht immer die Gefahr des sofortigen Kälteschocks der zum reflexartigen Einatmen des Wassers und damit dem Ertrinken führt!
Kleinboote (1x, 2x, 2-) dürfen nur von erfahrenen und geübten Ruderern gefahren werden."
 
Bitte beachtet auch diesbezügliche Aushänge – wetterabhängig können weitere Sicherheitsregeln zu beachten sein.